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Felgen, genullte TSN und Zulassung

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Themenstarter
(@pfalzpanama)
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Beigetreten: Vor 1 Jahr

Hallo zusammen.

Der Sommer steht an und wir sind am überlegen uns neue Felgen für unseren Panama zuzulegen und die Werksfelgen nur noch für die Winterreifen zu nutzen, sodass die Reifen nicht ständig umgezogen werden müssen.

Die Suche nach passenden Felgen gestaltet sich aber gar nicht so einfach, da die TSN genullt ist und somit nicht einfach mit HSN und TSN bei gängigen Plattformen gesucht werden kann. Nach eine Suche mit dem Basisfahrzeug (Ford Transit Custom 2023) bekommt man aber dann doch einige Treffer wie z.B. diese Felgen hier.

Reifen.com verlangt aber bei Bestellung die Angabe von HSN und TSN oder die manuelle Eintragung von Daten zur Prüfung, sowie eine Unterzeichnung von folgender Verzichtserklärung:

Hiermit bestätige ich, dass ich auf sämtliche Umtausch- und Reklamationsansprüche verzichte, sofern sie sich auf Eintragungen bzw. Problemen mit Eintragungen beim TÜV/bei der MFK beziehen. Mir ist bewusst, dass Felgen generell nicht für Wohnmobile zugelassen sind und es dafür kein gültiges Gutachten gibt. Ich möchte die Felgen aber trotzdem bestellen. Ich stimme auch zu, dass ich auf eine Reklamation verzichte, falls es durch den Einbau der Felgen zu Schäden kommt, die auf technische Unterschiede zwischen meinem Fahrzeug und den Fahrzeugen, die im Gutachten genannt werden, zurückzuführen sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Schäden auf Material- oder Herstellungsfehler seitens des Herstellers zurückzuführen sind.

Das verunsichert mich gerade ziemlich. Daher folgende Fragen dazu mit der Hoffnung, dass jemand von euch für Erleuchtung sorgen kann:

  1. Passen die Maße (7x17, ET 55, Lochkreis 5x160) der Felgen ganz grundsätzlich?
  2. Gibt es gesonderte Zulassungsbestimmungen die man bei einem Panama beachten muss im Vergleich zum Basisfahrzeug?
  3. Können diese konkreten Felgen verwendet werden? Auf der Herstellerwebsite ist ein Gutachten und Prüfbericht zu finden, in dem von 1100 Kg Radlast die Rede ist und auch das Basis-Modell erwähnt wird. Jedoch ist die Nummer der EG-Typengenehmigung/ABE aus dem Fahrzeugschein nicht auftaucht.

Welche Felgen können bedenkenlos genutzt werden? 

Viele Grüße aus der Pfalz

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(@funkenflieger)
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Beigetreten: Vor 1 Jahr

Hallo, ihr Panamesen

 

Ich stehe vor dem gleichen Problem.

Wir haben uns jetzt ganz neu einen P10s zugelegt und würden ab Spätsommer nach Winterbereifung Ausschau halten und den Markt vorab mal sondieren.

Wäre ebenso für Tips dankbar.

Schönes Wochenende noch.

Viele Grüsse von der Alb

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Panama-Bob
Beiträge: 40
(@panama-bob)
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Beigetreten: Vor 1 Jahr

Eventuell hilft das hier weiter!

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3 Antworten
(@pfalzpanama)
Beigetreten: Vor 1 Jahr

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Beiträge: 22

@panama-bob Danke, das hilft schon mal etwas weiter. Aber so wirklich schlau werde ich daraus nicht.

Wenn ich es richtig sehe, müsste HSN/TSN schon 8566/BMY sein, aber damit kommt man in gängigen Suchportalen auch nicht weiter da dort eine TSN mit min. 6 Zeichen benötigt wird und bei 8566/BMY die genauen Typenbezeichnung fehlt.

Dazu ob man eine Eintragung benötigt habe ich bisher nirgends eine klare Aussage gelesen oder gehört. Ich würde es so deuten, dass man keine gesonderte Eintragung benötigt und die Felgen zugelassen sind, wenn sie für das Basisfahrzeug zugelassen sind und die Radlast für den Umbau ausgelegt ist, selbst wenn es kein Gutachten gibt in der die EG-Typengenehmigung zu finden ist, man dann aber die ABE mitführen muss.

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Panama-Bob
(@panama-bob)
Beigetreten: Vor 1 Jahr

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Beiträge: 40

@pfalzpanama 

Eventuell steht die komplette TSN ja wirklich in den COC Papieren. Die hatte man ja für die Zulassung bekommen.

Was die ABE angeht, kenn ich das nur vom Moped, alles was nicht Eingetragen ist muss mitgeführt werden!

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(@pfalzpanama)
Beigetreten: Vor 1 Jahr

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Beiträge: 22

@panama-bob
Die CoC-Papiere haben wir leider nicht vorliegen. Da wir finanzieren sind die CoC-Papiere nach der Zulassung zusammen mit dem Fahrzeugbrief wieder zurück ans Autohaus und dann an die Bank gegangen sind bis die Finanzierung fertig ist.

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Beiträge: 34
(@juergen)
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Beigetreten: Vor 1 Jahr

Hallo @pfalzpanama,

ich habe den P10S auch mit Sommerreifen bestellt und stehe dieses Jahr auch noch vor dem Problem.

Hier solltest du fündig werden.

https://fahrzeugauswahl.reifenleader.de/alufelgen/ford/transit-tourneo/transit-custom-4381/34724?diameter%5B0%5D=17

Die aufgeführten Typen sind auch die, die z.B. gebraucht auf Kleinanzeigen verkauft werden. Leider sind die meisten Felgen für den Transit nicht gerade bordsteinfreundlich, aber das kannst du in der 360 Grad Ansicht sehen, welche nicht über den Reifen raus schauen.

Gruß Jürgen

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1 Antwort
(@pfalzpanama)
Beigetreten: Vor 1 Jahr

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Beiträge: 22

Danke @juergen. Das hilft um sehr wahrscheinlich passende Felgen zu suchen. Ob diese dann zugelassen sind oder gesondert eingetragen werden müssen wäre aber weiterhin die Frage. Auf den Zertifikaten die dann dort verlinkt sind findet man leider auch nichts was auf die EG-Typgenehmigung aus meinem Fahrzeugschein hindeutet 😕 

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Beiträge: 22
Themenstarter
(@pfalzpanama)
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Beigetreten: Vor 1 Jahr

Hi zusammen. Ich beschäftige mich gerade etwas tiefer mit dem Thema ABE und EG-Typgenehmigung. Dabei ist mir aufgefallen, dass die EG-Typgenehmigung in meinem Fahrzeugschein im 3. Abschnitt 5 Zeichen anstatt der üblichen 4 hat.

Ein gängiges Format das ich finde wäre z.B. e1*2007/46*1005*13
In meinem Fahrzeugschein sieht das so aus: e13*2018/858*00139*05

  1. Ist das ein Fehler bei der Ausstellung des Fahrzeugscheins?
  2. Welche EG-Typgenehmigung habt ihr im Fahrzeugschein? Die sollten ja eigentlich gleich sein, oder?
  3. Findet ihr online irgendwas zu den EG-Typgenehmigung die ihr im Fahrzeugschein habt? Ich finde zu meinem nichts.

LG

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pille
(@pille)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

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Beiträge: 118

Hallo @pfalzpanama ,

In unseren CoC Papieren stehen fast die gleichen "Type-approval number"s. Relevant sollte erstere, also e1*2007/46*1005*23, sein ("stammt" aus dem Ford CoC, wird aber auch im Panama CoC "genannt"). Zweitere, bei uns e13*2008/858*00139*05, kann ich nicht wirklich zuordnen, ist aber vermutlich irgendwas Panama-bezogenes; Denke für zB Felgen-Fragen wird die wenig helfen.

Bei mir ist bei der auch eine Ziffer anders: statt 2018 steht bei uns 2008; vielleicht ist das ein Tippfehler? Müsstest Du mit Deinen CoC Papieren abgleichen.

Was in den Fahrzeugschein übernommen wird ist vermutlich einfach Glückssache, bzw. der Überforderung der Zulassungsstellen-Mitarbeiter mit Wohnmobil-Zulassungen geschuldet: Zufall. Bei mir ist das vermutlich dafür vorgesehene Feld "K" einfach leer (oder wo steht die bei Dir im Fahrzeugschein?).

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(@pfalzpanama)
Beigetreten: Vor 1 Jahr

Eminent Member
Beiträge: 22

@pille 

Ja, bei mir im Fahrzeugschein steht im Feld K: e13*2018/858*00139*05

CoC hab ich leider nicht um das zu prüfen. Das liegt bei der Bank über die die Finanzierung läuft.

Antwort
pille
(@pille)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Estimable Member
Beiträge: 118

Hallo @pfalzpanama, Die Scannen Dir die Papiere doch sicherlich ein oder schicken Dir ne Kopie zu; Die Orginale wirst Du nicht brauchen; Aber für neue Felgen wird es vermutlich schwer ohne die CoC Papiere.. VG und viel Erfolg

Antwort
(@pfalzpanama)
Beigetreten: Vor 1 Jahr

Eminent Member
Beiträge: 22

@pille 

Ich habe mittlerweile eine Kopie der CoC-Papiere erhalten. Die Daten der Basis-Fahrzeugs sind identisch mit deinen. Folgendes hab ich aus den CoC-Papieren:

Marke: Ford
Typ: FCC
Variante: BLFB1ABX
Motor-Code: BLFB
Version: K3AGASAACBBJAA
Fahrzeugkategorie: M (Autocaravan)
Typgenehmigung Basisfahrzeug: e1*2007/46*1005*23
Typgenehmigung Panama: e13*2018/858*00139*05
Reifen: 215/60 R17C 109/107T 6,0Jx17H2x60,0 oder 215/60 R17C 109/107T 7,0Jx17H2x55,0

Die ursprüngliche TSN des Basisfahrzeugs sollte somit eigentlich BLFB1ABX sein wenn ich das richtig sehe, oder? Zu dieser TSN finde ich online aber gar nichts. Auch zum Motor-Code BLFB findet sich nicht wirklich etwas.

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Beiträge: 34
(@juergen)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Jahr

Hallo @pfalzpanama,

ich habe meinen Panama erst diese Woche zugelassen und 2 Damen der Zulassungsstelle waren eine kleine Ewigkeit damit beschäftigt, die Daten für den Schein händisch in den PC einzugeben. Deshalb habe ich meinen Händler gebeten, die Eintragungen kurz zu prüfen, aber noch keine Rückmeldung erhalten.

Der Eintrag, den du erwähnst, ist die EG-Typengenehmigung und steht auch so im Brief.

Antwort
pille
Beiträge: 118
(@pille)
Estimable Member
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Hallo Zusammen,

Die Fragestellungen sind fürchte ich eine Wissenschaft für sich.. 🙁

Schaut mal in diesen Post, da sind schon einige Erkenntnisse zB zur Felgenfrage gesammelt.

Die KFZ Zulassungsstellen sind übrigens m.E. gerne mit der korrekten Erfassung der Fahrzeugdaten aus den CoC Papieren etwas überfordert; Fehler sind vermutlich nicht ganz unüblich (siehe zB hier -> Details zum beliebten Fehler: Panama wird fälschlicherweise als KFZ statt als Wohnmobil angemeldet)

Zur TSN und "Felgenfragen" habe ich mir folgende Erkenntnisse zusammengereimt (Hinweis: keine Garantie für Korrektheit..):

  1. Zulassungsbescheinigung Feld 2.1 = HSN => hier dürften alle Ford Panamas "8566" stehen haben (steht für "Ford")
  2. Zulassungsbescheinigung Feld 2.2 = TSN => sollte immer genullt sein (was für so ziemlich alle Fahrzeuge gelten dürfte, die als Wohnmobil ausgebaut sind)
  3. Relevant für die Frage ob eine Felge zulässig ist oder nicht, ist nach meinem Verständnis die "EG-Typgenehmigungsnummer", bzw. "Type-approval number" -> bei uns zB e1*2007/46*1005*23
    • steht im Ford CoC (zumindest bei uns) unter Punkt 0.11 auf der ersten Seite
    • steht im Panama CoC (zumindest bei uns) unter Punkt 0.2.2 als "Type-approval number"
  4. (In den CoC Papieren wird auch noch der Ford "Type" (im Panama CoC unter Punkt 0.2.2) genannt; bei uns ist dies "FCC";
    der kommt wohl einer TSN am nächsten, und den findet man neben der "Type-approval number" in so mancher ABE zu einer Felge; entscheidend ist aber soweit mein Verständnis: die "Type-approval number")
  5. Ob eine Felge für einen Panama zulässig ist, sollte sich dann aus der ABE, bzw. dem Gutachten der Felgen ableiten lassen
    • Hier am Beispiel des von @pfalzpanama verlinkten Gutachtens:
      grafik
    • Ich verstehe es so: diese Felge ist für einen Ford Transit Custom "FCC", mit "Type-approval number" e1*2007/46*1005*.. zulässig. Da unsere Panamas genau diese "Type-approval number" (auch im Panama CoC) haben, sollte also die Felge in Frage kommen.. 
    • (Die Reifen müssen dann auch noch bestimmte Auflagen / Vorgaben erfüllen; siehe die weiteren Spalten im Gutachten usw. usw... )
    • Wie gesagt: Keine Garantie ob das richtig ist
  6. Ob eine Felge dann eingetragen werden muss oder ob das Mitführen der ABE ausreicht, ist dann nochmal eine andere Frage.
  7. Bezüglich Felgen ist auch bei Reifenhändlern, TÜV und so weiter mit unterschiedlichen Einschätzungen der Rechtslage zu rechnen, bzw. mit "Unwissen" zu rechnen
    • Mir wurde zB eine Felge angeboten, zu der eine Eintragung nötig sein sollte (Der Reifenhändler hatte sich bei einem TÜV Mitarbeiter rückversichert); die fast identische Felge wurde aber anderen Panama-Besitzern bei anderen Händlern nur mit ABE Mitführung verkauft

Mir persönlich war die Sache zu unsicher, um zB einfach bei einem Online-Reifenhändler Komplett-Räder zu bestellen oder Ähnliches, als wir Winterräder anschaffen wollten. Habe bei einem Händler Kompletträder gekauft..

Bitte korrigiert mich übrigens bitte, wenn Ihr weitere oder andere Erkenntnisse habt.

VG, pille

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1 Antwort
(@pfalzpanama)
Beigetreten: Vor 1 Jahr

Eminent Member
Beiträge: 22

kleine Ergänzung hierzu:
In den Gutachten gibt es diverse Auflagen und Hinweise die je nach Kombination der Felgen und Reifen zu beachten sind. Ein Zusatz ist beispielsweise Car, welcher folgendes beschreibt:

Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …).

Die "Karosserieform Kombilimousine" dürfte M1 sein mit folgender Beschreibung:

Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Zu dieser Klasse gehören alle gängigen Automobile sowie kleinere Wohnmobile.

In den CoC-Papieren sollte diese Fahrzeugkategorie auch hinterlegt sein. Bei mir steht da M (Autocaravan). Somit sollten die Felgen grundsätzlich zugelassen sein wenn:

  1. die Typegenehmigung das Basisfahrzeug aus den CoC-Papieren im Gutachten stehen
  2. kein weiteren Auflagen oder Hinweise im Gutachten zu finden sind, dass es für Klasse M nicht zulässig ist
  3. die Felgen für das höhere Gewicht durch den Umbau ausgelegt sind
  4. die ABE und CoC-Papiere mitgeführt werden

Aber wie @pille bereits geschrieben hat: 100%ig sicher ist das nicht. Daher im Zweifel lieber nochmal vom konkreten Händler oder TÜV bestätigen lassen.

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Beiträge: 3
(@toddi)
Active Member
Beigetreten: Vor 9 Monaten

Moin moin

ich hätte die Originalen Sommerräder vom P 10 Sport in 17 Zoll abzugeben . Die Räder haben ca, 8000 Km gelaufen .

Falls jemand interesse hat gerne melden.

Gruß

Torsten

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